ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH / VERKAUFSBEDINGUNGEN

STAND: Juni 2017

Präambel

LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up ist eine spezielle Methode für dauerhaftes Schminken sowie Reformierungs-und Rekonvaleszenspigmentierung. Ausbildung, permanente Schulung und Weiterbildung in Verbindung mit LONG-TIME-LINER® Micropigmentiergeräten und LONG-TIME-LINER® Verbrauchsmaterialien sind die Basis für eine erfolgreiche Anwendung unserer Methode und stellen eine konzeptionelle Einheit dar. Deshalb können LONG-TIME-LINER® Grundausbildungen nur in Verbindung mit dem Kauf eines LONG-TIME-LINER® Micropigmentiergerätes gebucht werden.

I. Geltungsbereich

Die LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH, Tal 18, 80331 München (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) bietet ihre Produkte und Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Sie gelten ausdrücklich auch für künftige Leistungen der LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH und gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 BGB, Absatz 1. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Der Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

II. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote des Verkäufers sind verbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als freibleibend und unverbindlich bezeichnet hat.
  2. Abbildungen, Muster, Proben sowie Maßangaben, die zu den Angeboten des Verkäufers gehören, sind unverbindlich, soweit sie vom Verkäufer nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
  3. Die jeweilige Homepage-Version verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe ihre Gültigkeit.
  4. Für die Bestellung sind folgende Angaben nötig: Kundennummer, Adresse, Rechnungs bzw. Lieferanschrift, Artikelnummer, Artikelbezeichnung, Größe, Inhalt, Anzahl.
  5. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.

III. Umfang der Lieferung

  1. Für den Umfang ist der Auftrag des Käufers maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Mitteilung durch den Käufer.
  2. Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung des Artikels zu verweigern. Der Kunde wird über die Nichtlieferbarkeit unverzüglich informiert.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preisangaben verstehen sich grundsätzlich netto in Euro ab LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH Zentrum, München, zuzüglich vom Käufer zu tragender Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Versand- und Ver packungskosten werden zusätzlich berechnet. Ab einem Bestellwert in Höhe von EUR 300,00 wird innerhalb Deutschlands versandkostenfrei ausgeliefert. Weltweiter Versand / Versandkosten in andere Länder auf Anfrage. Sollte aus technischen oder logistischen Gründen eine Versendung in Teillieferungen erfolgen, werden die Ver- sandkosten nur einmal in Rechnung gestellt.
  2. Bei Sendungen in Länder der EU wird nur dann keine Umsatzsteuer berechnet, wenn eine gültige (gelistet beim Bundeszentralamt für Steuern) Umsatzsteuer-Identi- fikationsnummer vorliegt oder diese bei der Bestellung angegeben wird.
  3. Die Bezahlung der Waren erfolgt gegen Nachnahme oder Vorkasse. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Einzelfall andere Zahlungsarten zu akzeptieren.
  4. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Aus- übung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegen- anspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
  6. Für Seminare gelten unsere AGB/Institut.

V. Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Vereinbarte Fristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Käufer.
  2. Die Fristen gelten als eingehalten, wenn die Ware das Lager vor Ablauf der Frist verlassen hat. Verzögert sich die Versendung der Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, gelten die Fristen als eingehalten, falls die Ware vor Fristablauf versandbereit war.
  3. Kann der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten oder gerät er aus sonstigen Gründen in Verzug, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist von zwei Wochen zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ist Teillieferung erfolgt, jedoch nur hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils.
  4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

VI. Gefahrübergang, Versand

  1. Verladung und Versand der Ware erfolgt unversichert auf Gefahr des Käufers. Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird der Verkäufer die Lieferung durch eine Trans- portversicherung absichern.
  2. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Durch besondere Wünsche des Käufers hinsichtlich Versandart und -weg bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
  3. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden vom Verkäufer nicht zurückgenommen. Der Käufer hat für die Entsorgung auf eigene Kosten zu sorgen.
  4. Verzögert sich der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers, lagert der Verkäufer die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Anzeige der Versand- bereitschaft steht dem Versand in diesem Fall gleich.
  5. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, wahlweise auf Abnahme und Erfüllung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten und 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens-und Aufwendungsersatz zu verlangen.

VII. Gewährleistung

  1. Mängelansprüche des Käufers, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, bestehen nur, wenn dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rüge- pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtlich unrichtige oder unvoll- ständige Lieferungen, sowie offensichtliche Mängel hat der kaufmännische Käufer dem Verkäufer unverzüglich nach Abnahme schriftlich anzuzeigen, ansonsten ist der Ver- käufer von der Mängelhaftung befreit.
  2. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist der Verkäufer – unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
  3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Verkäufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Das Recht zum Rücktritt hat der Käufer erst, wenn ein Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuch bei identischer Fehlerursache mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen gilt.
  4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- ansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
  5. Sämtliche Ansprüche des Käufers – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Ware beim Käufer; beim Verkauf von gebrauchten Gütern wird die Gewährleistungsfrist ausgeschlossen.
  6. Keine Gewähr leistet der Verkäufer insbesondere im Fall von natürlichem Verschleiß, unsachgemäßem Gebrauch, mangelnder oder falscher Pflege sowie bei Einsatz von Fremdprodukten (z.B.: Nadeln, Farben, Pflege- oder Hygieneprodukten o.ä.)

VIII. Haftung

  1. Für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, haftet der Verkäufer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
    a) bei Vorsatz,
    b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
    c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
    d) bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit ausdrücklich garantiert wurden,
    e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden gehaftet wird.
  2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorherseh- baren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

IX. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen vor.
  2. Der Käufer darf in diesem Fall die Kaufsache weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die Firma unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Verkäufers erforderlich sind.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer zur Rücknahme der Kaufsache nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
  4. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Herausgabe der Kaufsache nur verlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist.
  5. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unab- hängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermäch- tigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs- verpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

X. Überlassene Unterlagen (Copyright)

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung des Verkäufers überlassenen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht (Copyright) vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten, ohne unsere schriftliche Genehmigung, nicht zugänglich gemacht oder kopiert werden.

XI. Datenschutz

LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass Kundendaten zur Auftragserfüllung und der Pflege der laufenden Kundenbeziehungen gespeichert und verarbeitet sowie an Kreditversicherer, Kreditkartenunternehmen und Banken zur Prüfung der Bonität des Kunden weiter gegeben werden. Beteiligte Dritte erhalten diese Daten ausschließlich, soweit es für die Auftragserfüllung erforderlich ist. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei beachtet.

XII. Schlussbestimmung

  1. Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern, sofern sie beide ein angemeldetes Gewerbe betreiben, regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutsch- land geltenden Recht unter Ausschluss völkerrechtlicher Verträge, insbesondere des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
  3. Für nichtgewerbliche Käufer gelten die entsprechenden gesetzlich gültigen AGB.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, sofern das Festhalten am Vertrag nicht eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH – Bereich Schulungsinstitut

Im Folgenden werden Vertragspartner als TEILNEHMER (m/w) und die Fa. LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH (s.o.) als INSTITUT bezeichnet. Teilnehmer (m/w) und Institut gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet. (Gültig ab 01.12.2014)

1.) Voraussetzungen zur Teilnahme

1.1. An den Schulungen des Instituts kann jeder (m/w) teilnehmen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und mind. eine abgeschlossene Schulausbildung nachweisen kann.

1.2. Außerdem können Bewerber (m/w) zugelassen werden, die im Beruf oder auf andere Weise mehrjährige Praxis im Bereich von permanenter Gesichts- und Körperpigmentierung nachweislich erworben haben.

1.3. Die persönliche Eignung kann durch Belegung eines „Schnuppertages“ überprüft werden.

1.4. Wenn sich nach Vertragsschluß herausstellt, daß die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, behält sich das Institut die außerordentliche (fristlose) Kündigung vor. Es handelt sich dann um eine von dem Teilnehmer (w/m) zu vertretende Kündigung, wenn das Nichtvorliegen der besonderen Voraussetzungen von dem Teilnehmer (w/m) verschuldet ist.

2.) Geltungsbereich

2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie z.B.: offene Schulungen, Inhouse-Veranstaltungen, Seminare, Trainings und Workshops.

2.2. Angebote und Leistungen des Instituts erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind.

3.) Angebot, Vertragsschluss, Rücktritt

3.1. Die Angebote des Instituts sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.

3.2. Der Teilnehmer (m/w) kann sich schriftlich, telefonisch, persönlich, per Fax oder online bei dem Schulungszentrum des Instituts anmelden, bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Teilnehmer (m/w) eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält. Mit Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung von mind. 500,- E fällig.

3.3. Es besteht die Möglichkeit, schriftlich von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag zurückzutreten. Bei einer Rücktrittserklärung,
– die spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingeht, entfällt der Preis mit Rückerstattung der Anzahlung.
– bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn reduziert sich der Preis auf 30% unter Anrechnung der Anzahlung.
– bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn reduziert sich der Preis auf 50% unter Anrechnung der Anzahlung.
Bei noch späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Veranstaltungspreis mit Anrechnung der geleisteten Anzahlung erhoben. Für die Fristwahrung ist das Eingangsdatum beim Institut maßgebend. Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers (m/w) ist möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt, aber nicht mehr nach Schulungsbeginn.

3.4. Das Institut darf ohne Einwilligung des Teilnehmers (m/w) Teile eines Auftrags im Wege des Unterauftrags an Dritte weitergeben, wenn sichergestellt ist, dass diese die Anforderungen des Qualitätsmanagements des Instituts erfüllen.

4.) Zahlungsbedingungen

4.1. Sofern keine einzelvertragliche Regelung besteht, ergeben sich die jeweils gültigen Preise aus den aktuellen veröffentlichten Veranstaltungsprogrammen. Preise sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der angegebenen Konten zu überwiesen. Das Institut behält sich vor, bei Veranstaltungen als Teilnehmervoraussetzung Barzahlung sowie Vorauskasse vorzuschreiben. Auf jeden Fall muß die Veranstaltung vor! Beginn bezahlt sein.

4.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe (Ausnahmen gemäß §4 Nr. 21 UStG sind gesondert gekennzeichnet). In Rechnungen ausgewiesene Endpreise enthalten, die am Tag der Drucklegung gültige Umsatzsteuer. Sollte eine gesetzliche Umsatzsteuererhöhung nach Erscheinen des Veranstaltungsprogramms erfolgen, ist das Institut berechtigt, diese zu berechnen.

4.3. Bei Veranstaltungen beinhaltet der Rechnungsbetrag die Kosten für die Teilnahme, Prüfungsgebühr und alle Kosten für Lehrmittel. Extrakosten wie z.B. Verpflegung, Übernachtung oder Sonderdatenträger werden separat in Rechnung gestellt.

4.4. Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer (m/w) aufgeteilt werden. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist nicht möglich.

5.) Durchführung von Veranstaltungen

5.1. Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer (m/w) gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Das Institut behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

5.2. Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.

5.3. Das Institut behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die es nicht selbst zu vertreten hat, z.B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmer (m/w) über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet. Vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 7 kommt das Institut für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmer (m/w) durch Absage entstehen, nicht auf.

6.) Schutz – und Urheberrechte

6.1. Die dem Teilnehmer (m/w) ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung durch das Institut gestattet.

6.2. Käuflich vom Teilnehmer (m/w) erworbene CD-Rom- oder Produkte auf USB-Sticks sowie die dazugehörigen Dokumentationen sind für den Eigengebrauch des Teilnehmers (m/w), der ein einfaches, nicht weiter übertragbares Nutzungsrecht erhält, bestimmt. Mit Abschluß des Kaufvertrages bzw. bei Übergabe erklärt sich der Teilnehmer (m/w) mit den gültigen Lizenzbedingungen einverstanden.

6.3 Jedwede Verwendung der LONG-TIME-LINER® Wort/Bildmarke, die über das erteilte Zertifikat oder die ausgestellte Bescheinigung hinaus geht (bspw. auf Visitenkarten), bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Instituts.

7.) Haftung

7.1. Das Institut haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn es diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn sie fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Das Institut haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

7.2. Soweit das Institut im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß vorstehender Ziffer 7.1 für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf 5.000.000,- E für Personen- und Sachschäden und 100.000,- E für Vermögensschäden.

7.3. Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.

7.4. “Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Teilnehmers (m/w) schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer (m/w) regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

7.5. Der in Ziffer 7.1. – 7.3 enthaltene Haftungsausschluß bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.6. Soweit Schadensersatzansprüche gegen das Institut ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Sachverständigen und sonstiger Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vom Institut.

7.7 Außer in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufs sowie der unter § 651 BGB fallenden Verbraucherverträge verjähren Schadensersatzansprüche, die nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab Gefahrenübergang.

8.) Datenschutz

8.1. Der Teilnehmer (m/w) erteilt s eine Zustimmung, daß die angegebenen persönlichen Daten sowie Daten zum Schulungsverlauf vom Institut automatisiert verarbeitet und gespeichert werden und zum Zweck der Authentifizierung des Teilnehmerstatus eingesetzt werden.

8.2. Im Falle einer Förderung erfolgt außerdem eine Weitergabe persönlicher Daten an Förderinstitutionen (insbesondere der Agentur für Arbeit).

8.3. Eine Weitergabe an andere bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Teilnehmers (m/w).

9.) Zusätzliche Pflichten von geförderten Teilnehmern (m/w)

9.1. Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen grundsätzlich nur dann, wenn zuvor die notwendige Beratung stattgefunden hat.

9.2. Von der Arbeitsagentur (nach SBG III) oder durch andere Maßnahmen geförderte Teilnehmer (m/w) haben dem Institut bei Schulungsbeginn den Bewilligungsbescheid bzw. einen Bildungsgutschein des Kostenträgers vorzulegen.

9.3. Außerdem verpflichtet sich der geförderte Teilnehmer (m/w), das Nichtantreten bzw. den Abbruch des Lehrgangs sowie das Absolvieren externer Praktika umgehend dem Institut zwecks Benachrichtigung der zuständigen Förderinstitution mitzuteilen.

9.4. Bei längerer Nichtteilnahme an den Lehrmodule hat der geförderte Teilnehmer (m/w) das Institut unverzüglich unter Angabe der Gründe zu benachrichtigen; bei krankheitsbedingten Versäumnissen hat er seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 2 Werktagen vorzulegen.

10.) Sonderrücktritts- und Stornobedingungen für geförderte Teilnehmer (m/w)

10.1. Dem Teilnehmer (m/w) wird ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung längstens bis zum Maßnahmenbeginn eingeräumt, ohne dass ihm/ihr hierfür Kosten entstehen.

10.2. Teilnehmern (m/w), denen eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) abgelehnt wurde, wird ein außerordentliches Rücktrittsrecht eingeräumt, ohne dass ihnen hierfür Kosten entstehen. Der Ablehnungsbescheid ist vorzulegen.

10.3. Ohne Frist ist der Vertrag durch den Teilnehmer (m/w) jederzeit kündbar, wenn er in ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis eintritt.

10.4. Rücktrittsrecht kostenlos innerhalb von 14 Tagen längstens bis zu Beginn der Maßnahme, oder bei Nichtausgabe des Bildungsgutscheines bzw. bei Arbeitsaufnahme im 1. Arbeitsmarkt.

11.) Sonstiges

11.1. Bestandteil des Vertrages ist der jeweils gültige Schulungsordner des Instituts.

12.) Geltungsbereich

12.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i. S .d § 310 BGB soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.

12.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LONG-TIME-LINER® Conture® Make-up GmbH/ Institut gelten mit folgender Maßgabe: Ziffer 7.1 gilt mit der Maßgabe, dass der Sitz des Instituts als Gerichtsstand für den Fall vereinbart wird , dass der Teilnehmer (m/w) seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. – Ziff. 7.2. gilt dann nicht.

13.) Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

13.1. Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz des Instituts, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.

13.2. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz des Instituts.

13.3. Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Kollisionsrecht des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG)

14.) Widerrufsbelehrung

14.1. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor Ihnen eine deutlich lesbare Abschrift der Urkunde ausgehändigt wurde. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt der rechtzeitige Eingang des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
LONG-TIME-LINER®
Conture® Make-up GmbH/Institut
Tal 14-18
80331 München
oder info@long-time-liner.com

14.2. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Schlussbestimmung

Anstelle der Salvatorischen Klausel verweisen wir auf § 306 BGB